Vorbeugender Brand-, Gefahren- und Umweltschutz Fachbereich 4

Unter vorbeugenden Brandschutz sind alle Maßnahmen, die im Voraus die Entstehung, Ausbreitung und Auswirkung von Bränden verhindern, beziehungsweise einschränken zusammengefasst.

Hierzu sind vorbeugende Maßnahmen an baulichen Anlagen und Gebäuden ebenso zu zählen, wie z.B. die Gestellung von Brandsicherheitswachen oder die Schulung hinsichtlich von Verhaltensweisen bei Bränden.


Der vorbeugende Brandschutz gliedert sich in die Teilbereiche:

  • Baulicher Brandschutz
  • Anlagentechnischer Brandschutz
  • Organisatorischer Brandschutz

Aufgabenzuordnung:

  • Gesetze, Verordnungen und Vorschriften des Aufgabengebietes
  • Baulicher und betrieblicher Brandschutz
  • Flächennutzungs- und Bebauungspläne, Baugenehmigungsverfahren
  • Löschwasserversorgung/ -bevorratung/ -rückhaltung
  • Löscheinrichtungen und Löschanlagen
  • Feuerbeschau
  • Umweltschutz/Strahlenschutz
  • Gefahrstoffe bei Herstellung und Lagerung
  • Technische Ausführungsbestimmungen