Änderung der Fristen bei Leistungsprüfungen der Feuerwehren in Bayern

Aufgrund der COVID-19 Pandemie und den daraus entstandenen Einschränkungen konnten seit Inkrafttreten der Beschränkungen keine Leistungsprüfungen der Feuerwehren durchgeführt werden. Deshalb wurden die Fristen für Leistungsprüfungen wie folgt geändert:

Leistungsprüfungen „Die Gruppe im Löscheinsatz“ & „Die Gruppe im Hilfeleistungseinsatz“

Die Wartezeit zwischen den einzelnen Stufen der beiden Leistungsprüfungen wird in den Jahren 2021 und 2022 auf jeweils ein Jahr verkürzt.

Jugendleistungsprüfung

Die Jugendleistungsprüfung kann im Jahr 2021 auch von Feuerwehrangehörigen abgelegt haben, die am Tag der Abnahme das 19. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die betreffenden Teilnehmer können bei Bedarf von der einheitlichen persönlichen (Jugendfeuerwehr-)Schutzausrüstung abweichen, sofern sie bereits über eine persönliche Schutzausrüstung für den Einsatzdienst verfügen.

Wissenstest 2020

Der Wissenstest kann bei Bedarf auch nachträglich im Jahr 2021 abgelegt werden. Auch hier dürfen alle Feuerwehrangehörige teilnehmen, die das 19. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Der Kreisbrandrat empfiehlt alle Leistungsprüfungen im Jahr 2020 entfallen zu lassen.